Führerschein ab 17
Seit 2005 ist es möglich bereits im Alter von 17 Jahren den Führerschein Klasse B abzulegen. Wird die Prüfung bestanden erhält man eine Prüfbescheinigung mit einer Ausnahmegenehmigung zum Fahren mit einer Begleitperson.
Mit dem 18. Lebensjahr wird die Prüfbescheinigung in eine normale Fahrerlaubnis umgetauscht. Eine zusätzliche Prüfung ist nicht notwendig.
Als Begleitperson sind nur Personen zulässig, welche länger als fünf Jahre Inhaber der Fahrerlaubnis und mindestens 30 Jahre alt sind. Sie dürfen nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister haben. Die Begleitperson darf nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen, sondern nur als Berater mitfahren.