Übersicht der Fahrerlaubnisklassen
Krafträder
Klasse A
Krafträder über 50 ccm oder über 45km/h, auch mit Beiwagen
Mindestalter:
20 Jahre: für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von min. 2 Jahren
21 Jahre: für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
24 Jahre: für Krafträder bei direktem Zugang
Eingeschlossene Klassen: A1, A2, AM
Klasse A2
Krafträder bis max. 35 kW.
Erwerb: ab 18 Jahren
Klasse A1
Krafträder bis 125 ccm und 11 kW, dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
Erwerb: ab 16 Jahren
Vorrausgesetzte Klassen: keine
Eingeschlossene Klassen: AM
Klasse AM
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie Fahrräder mit Hilfsmotor und vierrädrige
Leichtkrafträder bis 50 ccm und 45 km/h bzw. max. 4kW bei Elektromotoren.
Bei Leichtkraftfahrzeugen darf die Leermasse max. 350 kg betragen.
Erwerb: ab 15 Jahren
Vorrausgesetzte Klassen: keine
Eingeschlossene Klassen: keine
Personenkraftwagen
Klasse B
Kraftwagen bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht und bis max. 8 Sitzplätze (ausgen. Fahrersitz).
Erwerb: ab 18 Jahren
Vorrausgesetzte Klassen: keine
Eingeschlossene Klassen: M, L, S
Bemerkungen: Anhänger bis 0,75 t zul. Gesamtgewicht oder als Zug bis 3,5 t Gesamtgewicht
Klasse BE
Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zul. Gesamtgewicht (sofern Zug nicht unter Klasse B fällt).
Erwerb: ab 18 Jahren
Vorrausgesetzte Klassen: B
Eingeschlossene Klassen: keine
Bemerkungen: keine
LKW
Klasse C
Kraftwagen über 3,5 t zul. Gesamtgewicht.
Erwerb: ab 18 Jahren
Vorrausgesetzte Klassen: B
Eingeschlossene Klassen: C1
Bemerkungen: Anhänger bis 0,75 t zul. Gesamtgewicht, unter 21 Jahren keine gewerbliche Güterbeförderung über 7,5 t Gewicht, befristet gültig
Klasse C1
Kraftwagen über 3,5 t zul. Gesamtgewicht bis 7,5 t zul. Gesamtgewicht
Erwerb: ab 18 Jahren
Vorrausgesetzte Klassen: B
Eingeschlossene Klassen: keine
Bemerkungen: Anhänger bis 0,75 t zul. Gesamtgewicht, befristet gültig
Klasse CE
Last- und Sattelzüge
Erwerb: ab 18 Jahren
Vorrausgesetzte Klassen: C
Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, D1E
Bemerkungen: siehe C
Klasse C1E
Züge aus C1-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zul. Gesamtgewicht
Erwerb: ab 18 Jahren
Vorrausgesetzte Klassen: C1
Eingeschlossene Klassen: BE, D1E
Bemerkungen: Züge bis 12 t zul. Gesamtgewicht (Zul. Gesamtgewicht d. Anhängers nicht größer als Leermasse d. Zugfahrzeuges), unter 21 Jahren keine gewerbliche Güterbeförderung über 7,5 t Gewicht, befristet gültig
Omnibus
Klasse D
Omnibusse über 16 Sitzplätze (ausgen. Fahrersitz)
Erwerb: ab 21 Jahren
Vorrausgesetzte Klassen: B
Eingeschlossene Klassen: D1
Bemerkungen: Anhänger bis 0,75 t zul. Gesamtgewicht, befristet gültig
Klasse D1
Omnibusse über 8 bis 16 Sitzplätze (ausgen. Fahrersitz)
Erwerb: ab 21 Jahren
Vorrausgesetzte Klassen: B
Eingeschlossene Klassen: keine
Bemerkungen: siehe D
Klasse DE
Züge aus D-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zul. Gesamtgewicht
Erwerb: ab 21 Jahren
Vorrausgesetzte Klassen: D
Eingeschlossene Klassen: BE, D1E
Bemerkungen: befristet gültig
Klasse D1E
Züge aus D1-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zul. Gesamtgewicht
Erwerb: ab 21 Jahren
Vorrausgesetzte Klassen: D1
Eingeschlossene Klassen: BE
Bemerkungen: Züge bis 12 t zul. Gesamtgewicht (Zul. Gesamtgewicht d. Anhängers nicht größer als Leermasse d. Zugfahrzeuges), befristet gültig
Landwirtschaft
Klasse L
Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils bis 25 km/h.
Erwerb: ab 16 Jahren
Bemerkungen: Mit Anhängern 25 km/h.
Klasse T
Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Erwerb: ab 16 Jahren
Vorrausgesetzte Klassen: keine
Eingeschlossene Klassen: M, L, S
Bemerkungen: Auch mit Anhängern, für unter 18-Jährige sind Zugmaschinen auf 40 km/h beschränkt.